Mein Escort Jobangebot - Escort Tätigkeit - Luxus Escort Job
Liebe zukünftige Escorts,
lesen Sie sich bitte die Bedingungen auf Escort Jobangebot bevor Sie sich bitte bewerben. Bewerbung läuft ausschließlich über Bewerbungsformular, siehe unten. Schließlich ist es Ihnen sicher sehr wichtig, was Sie erwartet und was der Job als Escort beinhaltet.
Nebenjob als Escort-Dame oder Callboy bei Escortagentur MeineBegleitung.com
Sind sie an einer ehrlichen Zusammenarbeit als Escort in Escortagentur MeineBegleitung.com interessiert, sind Sie hier herzlich willkommen.
- Sind Sie eine gepflegte Person, haben einen ästhetischen Körper?
- Haben Sie eine gute Allgemeinbildung?
- Sprechen Sie ein gutes Deutsch oder/und eine Fremdsprache?
- Haben Sie ein selbstbewusstes Auftreten, lebensfrohe und eine diplomatische Verhaltensweise?
- Sie bewegen sich stilsicher, in den Clubs, auf einer Party, genauso im Restaurant und im Theater, auch auf geschäftlichen Anlässen?
- Wünschen Sie sich eine prickelnd-außergewöhnliche Tätigkeit mit einem luxuriösen Einkommen?
- Sind Sie mobil, zeitlich flexibel?
- Sind Sie pünktlich, sehr zuverlässig im Einhalten von Terminen?
- Sie genießen es erfolgreiche Männer/Damen kennenzulernen und erotisch-prickelnde Abenteuer zu erleben?
- Haben Sie eine Ausstrahlung?
- Sie mögen Humor, Sie lachen gerne, sind selber kommunikativ & können gut zuhören?
- Sie pflegen und ernähren sich gesund, treiben regelmäßig Sport?
- Auffällige Piercings, Narben, große Tattoos, Hautunreinheiten, ungepflegte Zähne - all das sind keine Attribute für Kooperation.
- Steuerliche Regelungen für die Begleitung
- Unsere Empfehlung: escortdame-werden.de und/oder das Knigge, Kleider und Karriere Sicher auftreten mit Stil und Etikette von Nagiller Brigitte zu lesen und/oder an einem Knigge Kurs Online teilzunehmen.
- Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 01.07.2017 in Kraft getreten, bitte informieren Sie sich für BRD Jobs hier: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
Hier können Sie sich für Escort Jobangebot bewerben:
Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsbilder ausschließlich per Mail zu unter.
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Ihre Bilder sollen aktuell ohne Bearbeitung sein.
Bewerbungen per WhatsApp oder Viber oder Skype sind nicht akzeptiert. Bewerbungen ohne Bildmaterial bleiben unbearbeitet.
Ihre Kontaktaufnahme wird von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung, sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten, im Falle des nicht Zustandekommens eines Vertrages, gelöscht.
Ein sehr wichtiger Punkt für Escortservice "MeineBegleitung.com" ist freilich eine absolute Diskretion für Escort Jobangebot, die wir sowohl gegenüber den Gästen pflegen, als auch für die Escorts in Anspruch nehmen. Niemand braucht Indiskretionen bei "Meine Begleitung.com" zu fürchten. Insofern man die Gäste oder Escorts nicht privat kontaktiert. Ausnahme sind Escort Independents.
Für werdende Escort in BRD wird darauf hingewiesen, dass das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Kernpunkt ist die Einführung eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen.
ProstSchG einfach erklärt
Was Escorts wissen sollen bevor sie die Tätigkeit als Escort in BRD beginnen
Dieses Video ist für Callboys und Escortladys zur Info zum ProstSchG erstellt worden
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR Escort Jobangebot:
Auf der Vermittlungsplattform MeineBegleitung.com haben Sie eine Sedcard und Sie sind selbstständig und völlig frei in Ihrer Tätigkeit und Entscheidung, was Aufträge betrifft. Sie sind bei der Vermittlungsagentur nicht fest angestellt, sondern die Tätigkeit als Escort, Begleitung ist auf selbstständiger Basis. Sobald Sie in dem Begleitung-Job auch Geld annehmen, ist es eine Einnahme/Verdienst welche auch von Ihnen versteuert werden muss.
Für die Einhaltung dieser Steuerpflichten sind Sie selbstverantwortlich.Wir geben keine Rechtsberatung, da wir in Sachen Steuern nicht die kompetenten Ansprechpartner sind, welche hier verbindliche Aussagen Tätigen können/dürfen. Wir bitten Sie die entweder mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder dem Steuerberater Ihres Vertrauens die steuerlichen Angelegenheiten zu klären. In manchen Fragen ist es eventuell zu empfehlen sich auch fachanwaltlichen Rat zu holen.
A: Infos für tätige Escorts/Begleitpersonen in Deutschland:
Wir als Vermittlungsagentur für Begleitung, Escortservice und Portal für Independent haben hier einige wichtige Informationen und Informationsquellen zusammengestellt. Die hier veröffentlichten Informationen sollen Ihnen einen Einblick in die Gesetzwelt geben. Hierzu gibt es ein paar Informationen.
Das Prostitutionsschutzgesetz ist seit 2017 verbindlich für jeden Escort in Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland ist seit dem 01. Juli 2017 gilt das Prostitutionsschutzgesetz 2017 (ProstSchG). Hierunter fallen auch die in Deutschland gemeldeten Escorts. Wir empfehlen dir grundsätzlich Termine betreffend Ihrer Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz von den Behörden schriftlich via Email anzufragen und bestätigen zu lassen oder vorab telefonisch abklären.
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (kurz BesD e.V.) hat die gängigsten Fragen in deren F.A.Q´s behandelt: Hier lesen Sie bitte Auskunft zum Thema ProstSchG in Deutschland:
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/gesetze-2/faq/#toggle-id-2
zur Zeit: https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/corona-schutzverordnungen-27-01-2021/
Hier lesen Sie bitte Auskunft zum Thema Steuern in Deutschland:
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/steuern-2/
B: Infos für tätige Escorts in anderen Ländern:
Sie sollen in anderen Ländern bitte dort den zuständigen Behörden erkundigen...
(z.B. Slowakei, Österreich, Schweiz, Polen, Tschechien)
Wir empfehlen den Escorts mit den zuständigen Behörden den ersten telefonischen Kontakt aufzunehmen, um für Sie etwaige in der Slowakei, in Österreich, in der Schweiz, in Polen und Tschechien bundeslandspezifische event. Prostitutionsregelungen zu informieren.
Ebenso ist es ratsam steuerliche und allg. Rechtsfragen mittels Steuerberater und/oder Finanzamt telefonisch oder noch besser schriftlich zu klären, wenn man sich darin nicht auskennt.